Über Uns
Wir sind überzeugt, unsere Kunden zu entlasten und Ihnen Rechtssicherheit zu geben. Bei uns werden kleinere und mittlere Unternehmen sowie Privatkunden persönlich und individuell betreut. Dabei ist uns eine ganzheitliche Expertise über alle Rechtsgebiete wichtig. Wir arbeiten in unserem Netzwerk mit ausgewiesenen Fachspezialisten zusammen um unseren Kunden eine ganzheitliche Beratung zu bieten.
Unsere Experten
Unsere Expertise
Verpasste Einsprache der Unternehmung – hohe Steuerfolgen für Aktionäre!
Die eingereichten Steuererklärungen werden aufgrund des sogenannten gemischten Veranlagungsverfahren durch die Steuerbehörde geprüft und allenfalls korrigiert. Ist der Steuerpflichtige mit den Aufrechnungen nicht einverstanden stehen ihm ordentliche und u.U. auch ausserordentliche Rechtsmittel zur Verfügung.
Verlustverrechnung – sieben oder zehn Jahre?
In der Folge der Pandemie forderte das Parlament, die Verlustverrechnung für Unternehmen (selbständig Erwerbstätige sowie juristische Personen) von sieben auf zehn Jahre auszudehnen. Handlungsbedarf zur Anpassung der Verlustverrechnungsperiode besteht, weil nach der heute geltenden Regelung Unternehmen unter Umständen Verluste nicht mit späteren Gewinnen verrechnen können.
Steuerveranlagung und Rechtsmittelverfahren
Die eingereichten Steuererklärungen werden aufgrund des sogenannten gemischten Veranlagungsverfahren durch die Steuerbehörde geprüft und allenfalls korrigiert. Ist der Steuerpflichtige mit den Aufrechnungen nicht einverstanden stehen ihm ordentliche und u.U. auch ausserordentliche Rechtsmittel zur Verfügung.
Steuerfolgen einer Scheidung
Auch Scheidungen gehören zum Leben dazu. Im oftmals emotionsgeladenen Umfeld Einigkeit über Sorgerecht, Unterhaltszahlungen oder Aufteilung von Vermögenswerten zu finden, ist in der Tat kein einfaches Unterfangen. Völlig ausser Acht gelassen werden dabei jedoch oft die steuerlichen Folgen.
Steuer- und Sozialversicherungsfolgen einer deutschen GbR aus Schweizer Sicht
Eine Beteiligung an einer deutschen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann für eine in der Schweiz steuerpflichtige Person unerwartete steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen haben.
Influencer, Wertschriften und Kunst – Hobby oder selbständige Erwerbstätigkeit?
Ob als Influencer gratis Ferien bekommen oder für die Internet-Klicks zu beworbenen Produkten Geld erhalten, Privat Geld von den Eltern auslehnen um ein Wertschriften zu kaufen und verkaufen oder die Kunstsammlung der verstorbenen Tante gesamthaft auf einmal verkaufen… alles Hobby, oder doch nicht?
Individualbesteuerung
Gemäss Bundesverfassung gelten gelten die Besteuerungsgrundsätze der Allgemeinheit, der Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Eine Ungleichbehandlung ist demzufolge verfassungswidrig. In diesem Zusammenhang wurde im Jahr 1984, d.h. bereits vor 40 Jahren, die „Heiratsstrafe“ bundesgerichtlich verboten. Trotzdem haben wir sie heute noch!
Immobilienkauf-/verkauf – Investition als Privatperson oder mittels Gesellschaft?
Die Investition in eine Immobilie wird von vielen Anlegern als sicherer Wert empfunden, was auch die stets steigenden Preise für Grundstücke der letzten Jahre belegen. Demzufolge ist die Nachfrage nach Wohneigentum und Renditeliegenschaften ungebrochen hoch. Doch welche Halteform ist für eine Immobilien-Investition aus steuerlicher Sicht am optimalsten? Direkt als Privatperson, über eine Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) oder als einfache Gesellschaft mit weiteren Investoren?
Gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler mangels Einsatz von Eigenkapital
Nicht zum ersten Mal in der Geschichte wird eine Erbschaftssteuer lanciert. Bereits im Jahr 2013 kam die Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV“ zustande. Die Vorlage wurde jedoch zwei Jahre später vom Stimmvolk abgelehnt. Nun wurde im März 2024 erfolgreich die nächste Erbschaftssteuerinitiative unter dem Titel „Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)“ erwirkt.
Erbschaftssteuerinitiative- ein weiterer Anlauf!
Nicht zum ersten Mal in der Geschichte wird eine Erbschaftssteuer lanciert. Bereits im Jahr 2013 kam die Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV“ zustande. Die Vorlage wurde jedoch zwei Jahre später vom Stimmvolk abgelehnt. Nun wurde im März 2024 erfolgreich die nächste Erbschaftssteuerinitiative unter dem Titel „Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)“ erwirkt.
Abschaffung Eigenmietwert
Ein Jahrzehntelanger politischer Streit geht zu Ende - das Schweizer Stimmvolk hat am 28.09.2025 mit 57.7% zur Abschaffung des Eigenmietwertes gestimmt. Nach diesem Ja zur Vorlage wird eine Übergangszeit von ungefähr zwei bis drei Jahren erwartet, bis die Änderungen tatsächlich wirksam werden – deshalb frühestens per 1. Januar 2028. Das Ergebnis führt zu einer grundlegenden Änderung in der Besteuerung von Wohneigentum das. Was ändert sich in der Besteuerung je nach Art der Liegenschaft?
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