Steuer- und Sozialversicherungsfolgen einer deutschen GbR aus Schweizer Sicht
Eine Beteiligung an einer deutschen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann für eine in der Schweiz steuerpflichtige Person unerwartete steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen haben.
Im Schweizer Steuerrecht ist das weltweite Einkommen und Vermögen einer in der Schweiz steuerpflichtigen Person massgebend. Wenn eine in der Schweiz wohnhafte Person an einer deutschen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beteiligt ist, ergeben sich verschiedene steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen.
Steuerliche Behandlung: Eine GbR ist in Deutschland steuerlich transparent, das heisst, sie selbst zahlt keine Ertragsteuern. Stattdessen werden die Gewinne anteilig den Gesellschaftern zugerechnet und in deren Heimatstaat besteuert. In der Schweiz bedeutet dies, dass der Anteil des in Deutschland erzielten Gewinns in der schweizerischen Steuererklärung deklariert werden muss. Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz werden deutsche Einkünfte meist in Deutschland besteuert, jedoch in der Schweiz zur Bestimmung des Steuersatzes berücksichtigt (sog. Progressionsvorbehalt). Zudem muss geprüft werden, ob in Deutschland eine beschränkte Steuerpflicht für die GbR besteht.
Risiken der Schweizer Sozialversicherung: Ein weiteres Risiko besteht im Bereich der Sozialversicherungen. Falls die in der Schweiz wohnhafte Person durch die GbR als selbständig Erwerbstätiger eingestuft wird, könnte sie verpflichtet sein, in der Schweiz Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO) auf ihre deutschen Einkünfte zu zahlen. Dies könnte insbesondere dann der Fall sein, wenn die hauptsächliche Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausgeübt wird. Da Deutschland ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge erheben könnte, droht eine Doppelbelastung, falls keine Befreiung durch das Sozialversicherungsabkommen zwischen beiden Ländern möglich ist.
Fazit: Eine Beteiligung an einer deutschen GbR kann steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen in der Schweiz haben. Es ist ratsam, eine individuelle Prüfung vorzunehmen, um Doppelbesteuerung und Doppelbelastung bei den Sozialversicherungen zu vermeiden.
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