Individualbesteuerung
Gemäss Bundesverfassung gelten die Besteuerungsgrundsätze der Allgemeinheit, der Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Eine Ungleichbehandlung ist demzufolge verfassungswidrig. In diesem Zusammenhang wurde im Jahr 1984, d.h. bereits vor 40 Jahren, die „Heiratsstrafe“ bundesgerichtlich verboten. Trotzdem haben wir sie heute noch!
Von einer Heiratsstrafe spricht das Bundesgericht, wenn Ehepaare mindestens 10 Prozent mehr direkte Bundessteuern bezahlen als dies Konkubinatspaare (unverheiratete Paare) in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen tun. Seither haben die Kantone, im Gegensatz zum Bund, Entlastungsmassnahmen für Ehepaare eingeführt.
Kurz zum System der Besteuerung; verheiratete Personen werden in der Schweiz zusammen besteuert, d.h. ihre Einkommen und Vermögen werden zusammengerechnet. Ganz im Gegensatz zu alleinstehenden oder im Konkubinat lebenden Personen, welche einzeln besteuert werden. Dies dazu führen, dass gemeinsam besteuerte Paare bei gleichem Einkommen höhere Steuern bezahlen als Paare oder Einzelpersonen, denn aufgrund des progressiven Steuersatzes wird insgesamt ein höherer Steuersatz angewendet. Dieses Phänomen wird als Heiratsstrafe bezeichnet.
Doch auch die Politik war auf Bundesebene nicht untätig. So gab es in den 1980er-Jahren Versuche, die Besteuerung von Ehepaaren jener der Konkubinatspaare anzupassen. Vor acht Jahren scheiterte das Vorhaben an der Urne. Das Bundesgericht erklärte zwar die Abstimmung später für ungültig, weil der Bundesrat falsche Zahlen verbreitet hatte. Zu einer Wiederholung der Abstimmung kam es aber bisher nicht. Die bisherige Untätigkeit ist wohl der Uneinigkeit der Parteien geschuldet. So wird eine Lösung aus parteiideologischen Gründen verhindert. Liberale und Linke setzen sich für die Individualbesteuerung ein. Das System käme einer Steuerrevolution gleich: So würden auch Ehepartner künftig separat besteuert. Die Mitte und die SVP hingegen wollen an der gemeinsamen Besteuerung festhalten. Sie setzen auf das sogenannte Splittingmodell, wie es bereits viele Kantone kennen. Bei diesem Modell werden die Einkommen zusammengezählt und dann halbiert. So wird der Steuersatz bestimmt, der schliesslich auf das Gesamteinkommen des Ehepaars angewandt wird. Die Steuerprogression durch die Heirat wäre verhindert, ergo die Heiratsstrafe abgeschafft.
Der Bundesrat empfiehlt die Individualbesteuerung zur Ablehnung, weshalb er am 21. Februar 2024 die Botschaft zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» und zum indirekten Gegenvorschlag verabschiedete. Zur Zeit wird die Botschaft zum bundesrätlichen Gegenvorschlag im Nationalrat behandelt, die dazugehörige Botschaft soll im März 2025 ausgearbeitet sein.
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