Individualbesteuerung – Möglichkeiten der Steueroptimierung
Mit dem Ja zur Individualbesteuerung am 8. März 2026 wird sich das Steuerrecht grundlegend verändern. Demnach sind die Kantone verpflichtet, ihre kantonalen Steuergesetze bis zum 31.12.2031 an die vom Volk gutgeheissene Individualbesteuerung auf Bundesebene anzupassen. Noch offen sind allfällige Auswirkungen der «Fairness-Initiative» der Mitte für die Umsetzung der Individualbesteuerung.
Der Bundesrat kann die Einführung der Individualbesteuerung auf der Stufe der Bundessteuern auch früher als Anfang 2032 festlegen. Dasselbe gilt für die Kantone.
Genug Zeit also, die eigene Steuersituation frühzeitig zu analysieren und allenfalls langfristig Änderungen vorzunehmen, um von einer optimalen Besteuerung zu profitieren.
- Einkommen
Mit der Einführung der Individualbesteuerung müssen Ehepartner ihr Einkommen getrennt versteuern. Dies eröffnet Potenzial zur Steuerersparnis:
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- Zweiteinkommen optimieren: Ein Zweiteinkommen, etwa durch eine Nebentätigkeit oder Teilzeitjob, wird nicht mehr der gemeinsamen Progression unterworfen.
- Arbeitszeitgestaltung: Überlegen Sie, ob eine Umverteilung des Arbeitspensums zwischen den Partnern sinnvoll ist.
- Immobilien
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- Eigentum selbstbewohnte Immobilien: Bei selbstbewohntem Wohneigentum ist entscheidend, wer im Grundbuch eingetragen ist. Ist nur ein Partner eingetragen, muss dieser das Eigenheim vollständig versteuern (bis zur Abschaffung des Eigenmietwertes). Sind beide Ehepartner eingetragen, ist je die Hälfte an Vermögen und Eigenmietwert zu versteuern.
- Eigentum fremdvermietete Immobilien: Auch hier richtet sich die Besteuerung nach den Eigentumsverhältnissen. Dies kann insbesondere bei Renditeobjekten mit Mietzinseinnahmen massgebend sein.
- Hypothekarzinsen: Diese Schuldzinsen sind nur dann abziehbar, wenn der Partner als Hypothekargläubiger eingetragen ist.
- Unterhalts- und Renovationskosten: Diese Kosten sind entsprechend den Eigentumsverhältnissen steuerlich abziehbar.
- Wertschriften und Bankkonten
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- Vermögenswerte: Vermögenswerte werden künftig individuell versteuert. Überlegen Sie sich, wie gemeinsame Bankkonten und Wertpapierdepots aufgeteilt werden sollen, um die steuerliche Belastung zu optimieren. Bei gemeinschaftlichen Konten wird das Vermögen in der Regel hälftig aufgeteilt, es sei denn, eine andere Eigentumsquote kann nachgewiesen werden.
- Wertschriftenerträge: Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden werden der Person zugerechnet, die das entsprechende Eigentum an den Wertschriften besitzt.
- Vorsorge
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- Säule 3a als Steuerinstrument: Auch unter der Individualbesteuerung bleibt die Säule 3a ein zentrales Steuerinstrument. Bei tiefen Einkommen können bereits Berufskosten und übrige Abzüge zu einem sehr geringen steuerbaren Einkommen führen. In diesen Fällen bleibt es abzuwägen, ob Säule-3a-Einzahlungen auch tatsächlich steuerrelevant abgezogen werden können.
- Pensionskassenbezüge individuell steuerlich berücksichtigen: Jeder Partner versteuert die Auszahlungen aus der Pensionskasse oder der Säule 3a separat. Vorsorgebezüge können deshalb zukünftig unabhängig von Bezügen des Ehepartners geplant werden.
- Sozialleistungen und Prämienverbilligungen
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- Sozialleistungen und Prämienverbilligungen: Viele Sozialleistungen basieren auf dem steuerbaren Einkommen. Zwar ist noch nicht vollständig geklärt, wie die Individualbesteuerung diese Leistungen beeinflussen wird, jedoch sind Veränderungen in der Berechnung der Sozialleistungen wahrscheinlich.
- Kinderabzüge
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- Kinderabzug: Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer wird auf 12’000 Franken erhöht. Bei Einverdiener-Haushalten könnte dieser jedoch teilweise ins Leere fallen, da der Abzug zu gleichen Teilen zwischen beiden Partnern aufgeteilt wird. Ein Zweiteinkommen kann deshalb steuerlich von Vorteil sein, um vom vollen Kinderabzug zu profitieren.
- Weitere kinderbezogene Abzüge: Der Versicherungsabzug für das Kind sowie der Drittbetreuungsabzug werden bei der direkten Bundessteuer grundsätzlich ebenfalls hälftig aufgeteilt. Dies hat zur Folge, dass bei Einverdiener-Haushalten die Hälfte des Kinderabzugs künftig ins Leere fallen kann.
Noch sind nicht alle Details der Individualbesteuerung geklärt. Dennoch bietet die Zeit bis zur Einführung des angepassten Steuergesetzes auch Chancen, um die eigene Situation steueroptimiert den neuen Gegebenheiten anzupassen.
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