Erbschaftssteuerinitiative- ein weiterer Anlauf!
Nicht zum ersten Mal in der Geschichte wird eine Erbschaftssteuer lanciert. Bereits im Jahr 2013 kam die Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV“ zustande. Die Vorlage wurde jedoch zwei Jahre später vom Stimmvolk abgelehnt. Nun wurde im März 2024 erfolgreich die nächste Erbschaftssteuerinitiative unter dem Titel „Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)“ erwirkt.
Aktuelle Situation
Aktuell erhebt der Bund keine Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie sind in den meisten Kantonen der Ehepartner sowie die direkten Nachkommen von der Steuer befreit. Anders sieht es aus bei Eltern, Geschwistern, Nichtverwandte oder auch Konkubinatspartnern. In den allermeisten Kantonen werden diese Person im Schenkungs- oder Erbfall zur Kasse gebeten.
Die Volksinitiative
Die neue Volksinitiative fordert nun die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer von 50% auf Vermögen von über 50 Millionen Franken. Die erhobene Steuer soll zweckgebunden für die Bekämpfung der Klimakrise eingesetzt werden. Weiter sollen Bund und Kantone Bestimmungen zur Verhinderung von Steuermeidung einführen, d.h. eine lückenlose Besteuerung von Nachlässen und Schenkungen. Markant auch, dass die Initiative bei Annahme am Tag der Volksabstimmung in Kraft treten soll.
Zeitrahmen
Heftig umstritten ist die Initiative aufgrund der Tatsache, dass auch bei vererbten oder geschenkten Anteilen an Unternehmen keine Ausnahmebestimmung greift. Das Kapital in Unternehmen ist überwiegend gebunden und nicht frei verfügbar in Geldform. Dies stellt die Nachkommen vor das unmögliche Problem, die Erbschaftssteuern bezahlen zu können, ohne dass Anteile an der Gesellschaft selbst verkauft werden oder erhebliches Fremdkapital aufgenommen wird.
Der Bundesrat hat im Mai 2024 die Ablehnung empfohlen und nun das Eidg. Finanzdepartement mit der Ausarbeitung der Botschaft zuhanden des Parlaments beauftragt. Diese wird voraussichtlich im Jahr 2026 über die Annahme oder Ablehnung der Initiative, sowie über einen allfälligen Gegenvorschlag, beraten.
Abonnieren Sie unseren Newsletter
Wir beraten Sie bei Steuerfragen
sowie Steuerproblemen.
Vereinbaren Sie ein kostenloses 30-Minuten Erstgespräch und lernen Sie uns unverbindlich kennen.
Vereinbaren Sie hier direkt einen Termin, natürlich können Sie uns auch anrufen oder eine E-Mail schreiben.