Unsere Expertisen
Erbschaftssteuerinitiative- ein weiterer Anlauf!
Nicht zum ersten Mal in der Geschichte wird eine Erbschaftssteuer lanciert. Bereits im Jahr 2013 kam die Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV“ zustande. Die Vorlage wurde jedoch zwei Jahre später vom Stimmvolk abgelehnt. Nun wurde im März 2024 erfolgreich die nächste Erbschaftssteuerinitiative unter dem Titel „Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)“ erwirkt.
Steuer- und Sozialversicherungsfolgen einer deutschen GbR aus Schweizer Sicht
Nicht zum ersten Mal in der Geschichte wird eine Erbschaftssteuer lanciert. Bereits im Jahr 2013 kam die Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV“ zustande. Die Vorlage wurde jedoch zwei Jahre später vom Stimmvolk abgelehnt. Nun wurde im März 2024 erfolgreich die nächste Erbschaftssteuerinitiative unter dem Titel „Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)“ erwirkt.
Gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler mangels Einsatz von Eigenkapital
Nicht zum ersten Mal in der Geschichte wird eine Erbschaftssteuer lanciert. Bereits im Jahr 2013 kam die Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV“ zustande. Die Vorlage wurde jedoch zwei Jahre später vom Stimmvolk abgelehnt. Nun wurde im März 2024 erfolgreich die nächste Erbschaftssteuerinitiative unter dem Titel „Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)“ erwirkt.
Verlustverrechnung – sieben oder zehn Jahre?
In der Folge der Pandemie forderte das Parlament, die Verlustverrechnung für Unternehmen (selbständig Erwerbstätige sowie juristische Personen) von sieben auf zehn Jahre auszudehnen. Handlungsbedarf zur Anpassung der Verlustverrechnungsperiode besteht, weil nach der heute geltenden Regelung Unternehmen unter Umständen Verluste nicht mit späteren Gewinnen verrechnen können.
Steuerveranlagung und Rechtsmittelverfahren
Die eingereichten Steuererklärungen werden aufgrund des sogenannten gemischten Veranlagungsverfahren durch die Steuerbehörde geprüft und allenfalls korrigiert. Ist der Steuerpflichtige mit den Aufrechnungen nicht einverstanden stehen ihm ordentliche und u.U. auch ausserordentliche Rechtsmittel zur Verfügung.
Individualbesteuerung
Gemäss Bundesverfassung gelten gelten die Besteuerungsgrundsätze der Allgemeinheit, der Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Eine Ungleichbehandlung ist demzufolge verfassungswidrig. In diesem Zusammenhang wurde im Jahr 1984, d.h. bereits vor 40 Jahren, die „Heiratsstrafe“ bundesgerichtlich verboten. Trotzdem haben wir sie heute noch!
Steuerfolgen einer Scheidung
Auch Scheidungen gehören zum Leben dazu. Im oftmals emotionsgeladenen Umfeld Einigkeit über Sorgerecht, Unterhaltszahlungen oder Aufteilung von Vermögenswerten zu finden, ist in der Tat kein einfaches Unterfangen. Völlig ausser Acht gelassen werden dabei jedoch oft die steuerlichen Folgen.
Immobilienkauf-/verkauf – Investition als Privatperson oder mittels Gesellschaft?
Die Investition in eine Immobilie wird von vielen Anlegern als sicherer Wert empfunden, was auch die stets steigenden Preise für Grundstücke der letzten Jahre belegen. Demzufolge ist die Nachfrage nach Wohneigentum und Renditeliegenschaften ungebrochen hoch. Doch welche Halteform ist für eine Immobilien-Investition aus steuerlicher Sicht am optimalsten? Direkt als Privatperson, über eine Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) oder als einfache Gesellschaft mit weiteren Investoren?
Influencer, Wertschriften und Kunst – Hobby oder selbständige Erwerbstätigkeit?
Ob als Influencer gratis Ferien bekommen oder für die Internet-Klicks zu beworbenen Produkten Geld erhalten, Privat Geld von den Eltern auslehnen um ein Wertschriften zu kaufen und verkaufen oder die Kunstsammlung der verstorbenen Tante gesamthaft auf einmal verkaufen… alles Hobby, oder doch nicht?
Verpasste Einsprache der Unternehmung – hohe Steuerfolgen für Aktionäre!
Die eingereichten Steuererklärungen werden aufgrund des sogenannten gemischten Veranlagungsverfahren durch die Steuerbehörde geprüft und allenfalls korrigiert. Ist der Steuerpflichtige mit den Aufrechnungen nicht einverstanden stehen ihm ordentliche und u.U. auch ausserordentliche Rechtsmittel zur Verfügung.
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